Lexikon durchsuchen:

Stichwort English Beschreibung
Hochfrequente elektromagnetische Felder high-frequency electromagnetic fields Im elektromagnetischen Spektrum befinden sich die hochfrequenten elektromagnetischen Felder im Frequenzbereich zwischen etwa 100 Kilohertz (kHz = 1.000 Hz) und 300 Gigahertz (GHz = 1.000.000.000 Hz). Bei hochfrequenten elektromagnetischen Feldern (HFEMF) wechseln sowohl das elektrische als auch das magnetische Feld zwischen zigtausend- und mehreren milliardenmal in der Sekunde ihre Richtung.

Die vielfachen Nutzungsmöglichkeiten der hochfrequenten elektromagnetischen Felder bringen es mit sich, dass der Mensch heutzutage zunehmend von einer Vielzahl verschiedener Sendeeinrichtungen umgeben ist. Die Intensität oder Stärke der Felder wird dabei entweder in Form der elektrischen Feldstärke (Maßeinheit: Volt pro Meter, V/m), der magnetischen Feldstärke (Maßeinheit: Ampere pro Meter, A/m) oder in Form der Leistungsflussdichte (Maßeinheit: Watt pro Quadratmeter, W/m2) angegeben. Mit Leistungsflussdichte bezeichnet man das Produkt aus elektrischer und magnetischer Feldstärke.

Mit zunehmender Entfernung von einer Sendeeinrichtung sinkt die Leistungsflussdichte mit dem Quadrat der Entfernung, d.h. die Feldstärke verringert sich um ein Viertel, wenn der Abstand verdoppelt wird. Da jedoch die Abstrahlung stark gerichtet ist, kann deren Intensität an unterschiedlichen Orten im Umkreis um einen Sender trotz gleicher Abstände zur Quelle erheblich variieren. Hinzu kommt, dass hochfrequente elektromagnetische Felder von Objekten in der Ausbreitungsrichtung, zum Beispiel durch Bäume oder Häuser, reflektiert bzw. ganz oder teilweise absorbiert werden können. Deshalb weichen die Messwerte der Strahlungen an einem gegebenen Ort oft von der angenommenen Ausbreitung im freien Raum ab. Verschiedene leitfähige Materialien, zum Beispiel Metallgitternetze und -folien, schirmen hochfrequente elektromagnetische Felder teilweise bis vollständig ab.

In der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (26. BImSchV), der "Verordnung über elektromagnetische Felder" vom 16.12.1996 wurden Vorschriften für ortsfeste Sendefunkanlagen festgelegt. Für alle Fälle, zu denen die 26. BImSchV keine Regelung trifft, gelten die Referenzwerte der Empfehlung des Rates der Europäischen Union (1999/519/EC). Für ortsfeste Sendefunkanlagen legt die Bundesnetzagentur in den Standortbescheinigungen Sicherheitsabstände fest. Bei Geräten, welche in unmittelbarer Nähe zum Körper betrieben werden, hierzu gehören zum Beispiel Mobiltelefone, gelten Empfehlungen zur Begrenzung der Spezifischen Absorptionsrate (SAR). Das Bundesamt für Strahlenschutz stellt fest, dass die Grenz- bzw. Referenzwerte für hochfrequente Felder im Alltag in der Regel eingehalten und oft weit unterschritten werden.

Die Betreiber von Mobilfunkanlagen sind für die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte verantwortlich und müssen für jede einzelne Anlage eine Standortbescheinigung bei der Bundesnetzagentur (BNA) beantragen. Von den BNA wird für jeden Standort ein individueller Sicherheitsabstand ausgewiesen, bei dessen Bestimmung sowohl neue geplante Anlagen, als auch bereits vorhandene Funkanlagen sowie weitere in der Umgebung befindliche Sender einbezogen werden. So wird gesichert, dass außerhalb des – nicht für die Bevölkerung zugänglichen – Sicherheitsabstandes die Grenzwerte eingehalten werden. Der erforderliche Sicherheitsabstand liegt bei reinen Mobilfunkanlagen in der Größenordnung von wenigen Metern in Abstrahlungsrichtung der Antenne. Diese relativ geringe Distanz, welche zum Schutz der Bürger nötig ist, führt in der Praxis immer wieder bei der Bevölkerung zu Irritationen. Zuweilen werden auch erforderliche Abstände der Sendemasten von Rundfunkanlagen und des Mobilfunks in der Diskussion nicht auseinandergehalten. Bei Rundfunksendern könnten im Gegensatz zu Mobilfunk Abstände von mehreren 100 m erforderlich werden.

Die Erfolgsaussichten einer Klage gegen die Errichtung oder den Betrieb einer Mobilfunkanlage sind sowohl auf dem Verwaltungs- als auch auf dem Zivilrechtsweg als gering einzustufen, wenn die gesetzlichen Vorgaben bei der Errichtung der Anlage eingehalten werden. Insbesondere können die Betroffenen sich nicht auf athermische Wirkungen von Funkanlagen berufen, weil nach dem gegenwärtigen Erkenntniszustand ein Nachweis der Kausalität zwischen athermischen Wirkungen und den von Anliegern derartiger Anlagen ggf. vorgetragenen Krankheitsbildern nicht erbracht werden kann.

Für Menschen und Tiere muss vor allem die Wirkung der Hochfrequenzstrahlung auf in den Geweben vorhandene Wassermoleküle beachtet werden. Diese versuchen als so genannte elektrische Dipole sich im ständig wechselnden Feld auszurichten, schwingen im hochfrequenten Takt, reiben sich aneinander und entwickeln Wärme. Die Energie der hochfrequenten Strahlung wird so hauptsächlich in Wärme umgewandelt. Diese lokale Temperaturerhöhung erfolgt insbesondere an der Oberfläche des Organismus und kann durch die Thermoregulationsmechanismen ausgeglichen werden, das heißt die zusätzliche Wärme wird durch das Blut abgeführt. Erst wenn die ganze Körperoberfläche erwärmt wird und eine stärkere Durchblutung der Haut erfolgt, wird die Wärme durch Verdunstung an der Hautoberfläche abgegeben (Schwitzen).

Im Tierexperiment wurden gesundheitliche Wirkungen nachgewiesen, wenn sich die Körpertemperatur über einen längeren Zeitraum um deutlich mehr als 1 °C erhöht hatte. Hierdurch können Stoffwechselvorgänge gestört werden. Auch wurden Verhaltensänderungen und Störungen der Embryonalentwicklung beobachtet. Lang anhaltende Erwärmung in schlecht durchbluteten Augenbereich kann die Entstehung von grauem Star sowie anderen Augenkrankheiten begünstigen. Verschiedene nicht thermische Wirkungen, welche diskutiert werden, sind bisher nicht nachgewiesen.

Zusammenfassend ist zu sagen, dass es trotz jahrelanger Forschung auf diesem Gebiet noch keine eindeutigen Hinweise auf eine krebserzeugende oder neurotoxische Wirkung von hochfrequenten elektromagnetischen Feldern (Handynutzung, Mobilfunk) gibt. Unbestritten ist, dass diese Felder zur Wärmeentwicklung in den oberflächlichen Körperbezirken führen. Bei Einhaltung der Grenzwerte der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung ist die Bevölkerung vor nachgewiesenen gesundheitsschädlichen Wirkungen hochfrequenter elektromagnetischer Felder geschützt. Diese beruhen auf den Empfehlungen der "Internationalen Kommission zum Schutz vor nicht ionisierender Strahlung" (ICNIRP - International Commission an Non-Ionizing Radiation Protection) sowie der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Auch die Europäische Union stützt ihre Empfehlungen aus dem Jahre 1999 auf diese oben genannte internationale Empfehlung. Es gibt jedoch auch Hinweise auf biologische Wirkungen unterhalb der Grenzwerte. Aus diesem Grunde sollten vorsorgliche Maßnahmen getroffen werden, um die Stärke und Dauer der Expositionen zu verringern.

Die Grenzwertvorschläge beruhen auf den gut bekannten thermischen Wirkungen dieser Felder. Als Beurteilungsmaßstab dient hier die spezifische Absorptionsrate (SAR). Sie gibt die Leistung (Energie pro Zeiteinheit) an, die pro Kilogramm Gewebe absorbiert wird (W/kg). Die Strahlenschutzkommission und die ICNIRP empfehlen, als Obergrenze einer lokalen Exposition einen Wert von 2 W/kg einzuhalten. Dieser sog. Teilkörper-Basisgrenzwert von 2 W/kg gilt für Kopf und Rumpf. In Europa unterliegen die Mobiltelefone den Regelungen zur Produkt- und Gerätesicherheit. Diese legen ebenfalls eine Obergrenze von 2 W/kg fest. Bei SAR-Werten von 4W/kg erhöht sich zum Beispiel die Körpertemperatur innerhalb von 30 min um etwa 1 °C. Wird dieser Wert über einen längeren Zeitraum überschritten, kann es zu den oben genannten gesundheitsschädlichen Wirkungen durch thermische Effekte kommen.

Zum vorbeugenden Gesundheitsschutz wird empfohlen, die Feldeinwirkungen, welchen die Handynutzer sowie die Nutzer von schnurlosen Telefonen (DECT) ausgesetzt sind, so gering wie möglich zu halten. Besonders schutzbedürftig sind in dieser Beziehung Kinder. Jeder Nutzer sollte durch sein eigenes Verhalten zu einer Verringerung der Exposition beitragen.

Das Bundesamt für Strahlenschutz hat hierzu folgende Empfehlungen herausgegeben: Vorsorgemaßnahmen für den Gebrauch von Handys:

  • Wann es immer möglich ist, sollte das Festnetztelefon verwendet werden.
  • SAR-Werte der Handys beachten: Handys verwenden, bei denen der Kopf möglichst geringen Feldern ausgesetzt ist. Der SAR-Wert von 2 W/kg für den Kopf- und Rumpfbereich sollte bei der Benutzung von Handys so weit wie möglich unterschritten werden. Handys mit dem Umweltzeichen (Blauer Engel), für welche ein SAR-Wert von höchstens 0,6 W/kg zugelassen ist, sind zu bevorzugen.
  • Telefonate mit dem Handy sollten kurz gehalten werden. Falls die elektromagnetischen Felder von Handys langfristig ein gesundheitliches Risiko bedeuten sollten, würde eine kürzere Dauer der Gespräche zur Verringerung dieses Risikos beitragen.
  • Der Gesprächsaufbau sollte abgewartet werden. Die Sendeleistung und damit die Strahlung sind beim Verbindungsaufbau am höchsten. Deshalb sollte man das Handy erst zum Ohr führen, wenn der Gesprächspartner antwortet. Es ist auch zu beachten, dass beim Autofahren das Handy häufig die Funkzelle wechselt, wodurch das Gespräch immer wieder aufgebaut werden muss.
  • Abstand halten: Wenn beim mobilen Telefonieren Head-Sets benutzt werden, verringert sich wegen des größeren Abstandes zwischen Kopf und Antenne die spezifische Absorptionsrate (SAR) — und somit die Exposition — deutlich. Ähnliches gilt beim Versenden von SMS (Short Messages).
  • Möglichst nicht bei schlechtem Empfangsbedingungen telefonieren: Die Leistung, mit welcher das Handy sendet, richtet sich nach der Güte der Verbindung zur nächsten Basisstation. Bei schlechtem Empfang braucht das Handy mehr Leistung, um die Verbindung herzustellen und zu halten. Damit wird die Strahlung stärker. Das Handydisplay zeigt an, ob guter oder schlechter Empfang besteht. Autokarosserien ohne Außenantenne verschlechtern zum Beispiel die Verbindung für Handys, wodurch diese dann mit einer höheren Leistung senden.
  • Bei der Fahrt mit der Deutschen Bahn (ICEs) sollten die Wagen mit verbesserter Empfangs- und Sendeleistung bevorzugt werden. Wenn man hier telefoniert, kommt das Handy mit geringerer Sendeleistung aus. Andererseits gibt es auch Wagen, welche als Ruhezone gekennzeichnet sind und in denen das Telefonieren nicht erwünscht ist.


Weitere Vorsorgemaßnahmen betreffen Schnurlostelefone:

  • Es sollten Geräte bevorzugt werden, welche strahlungsfrei sind, wenn sich das Mobilteil in der Basisstation befindet. In diesem Fall muss darauf geachtet werden, dass das Mobilteil in den Nutzungspausen in die Basisstation gesteckt wird.
  • Schnurgebundene Telefone sind aus Strahlenschutzgründen den Schnurlos-Telefonen mit DECT-Technik vorzuziehen.
  • Ein Daueraufenthalt in unmittelbarer Nähe zu den derzeit gebräuchlichen DECT-Basisstationen sollte vermieden werden und es empfiehlt sich nicht, diese Stationen zum Beispiel im Kinder- oder im Schlafzimmer und direkt auf dem Schreibtisch zu betreiben. Zweckmäßigerweise stellt man die Basisstation dort auf, wo man sich nicht ständig aufhält, zum Beispiel im Flur.
  • Zur Vermeidung einer Dauerbelastung des Kopfes mit elektromagnetischen Feldern, sollten Telefonate mit dem Mobilteil kurz gehalten und für längere Gespräche Schnurtelefone verwendet werden. Es ist bei längeren Gesprächen mit dem Mobilteil zu empfehlen, das Gerät von Zeit zu Zeit an das andere Ohr zu halten, um die Belastung auf verschiedene Bereiche des Kopfes zu verteilen.